Hausbauen mit Kamin

Gesetze, Effizienz & Förderung

Bauen im Neubau

Regelungen

Gesetzliche Rahmenbedingungen (GEG & BImschV)

In Deutschland dürfen moderne Einzelraumfeuerstätten im Neubau weiter betrieben werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stuft Holz als erneuerbare Energie ein. Für neue Heizsysteme gilt eine Mindestanforderung von 65 % erneuerbarer Energie, wobei eine Einzelraumfeuerstätte bis zu 10 % des Wärmebedarfs abdecken darf. Ein generelles Verbot hierfür existiert nicht. Alte Ofenmodelle (vor 2010) unterliegen jedoch ab 2025 strengeren Emissionsgrenzen der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Moderne Holzfeuerstätten müssen deshalb die Grenzwerte der 2. Stufe der BImSchV und Ecodesign Richtlinie erfüllen. Zusammengefasst heißt das: Ein Holzofen kann den Neubau gemütlich beheizen und dabei 10 % zur Pflicht von 65 % erneuerbarer Wärme beitragen.

Finanzierung

Für private Bauherren gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, wenn der Neubau effizient geplant wird.

Klimafreundlicher Neubau

KfW

Zinsgünstiger Kredit (bis zu 150.000 € je Wohneinheit) für Effizienzhaus-Stufe 40. Die Hauptheizung darf nicht mit fossilen Brennstoffen (Öl/Gas) oder Biomasse betrieben werden. Eine zusätzliche Einzelraumfeuerstätten ist allerdings zulässig, solange er nicht in den zentralen Heizkreislauf eingebunden ist. Die Anschaffungs- und Einbaukosten für Einzelraumfeuerstätten und Schornsteine werden in diesem Programm allerdings nicht gefördert.

Wohneigentum für Familien

KfW-Programm

Ähnliches Konzept: Effizienzhaus 40 mit Ökologie-Siegel (QNG), bei dem ebenfalls keine ÖL-, Gas- oder Biomasseheizung vorgesehen ist. Hier gilt analog: Holzöfen sind als Nebenheizung erlaubt, aber nur als Ergänzung und nicht förderfähig.

Bundesförderung Heizen mit erneuerbaren Energien

BAFA/BEG

Zuschüsse (ca. 30–35 %) für Heizungen mit erneuerbarer Energie. Gefördert werden insbesondere wasserführende Pelletöfen und Holzvergaser (mit integrierter Wassertasche) sowie Kombigeräte (Pellet/Hackschnitzel/Scheitholz) ab 5 kW. Damit kann ein Teil der Wärme direkt in das zentrale Heiz- oder Warmwassersystem eingespeist werden.

Förderprogramme

Überblick

Klimafreundlicher Neubau

  • Gültigkeit für Kamine:
    Ja, als Zusatzheizung erlaubt
  • Fördergegenstand:
    Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40, ggf. mit QNG-Siegel.
  • Hinweis:
    Nicht direkt förderfähig, aber anrechenbar

KfW Wohneigentum für Familien

  • Gültigkeit für Kamine:
    Ja, bei Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel
  • Fördergegenstand:
    Bau eines Effizienzhauses 40 mit QNG-Siegel.
  • Hinweis:
    Kamin nur als Zusatz

BAFA BEG Einzelmaßnahmen

  • Gültigkeit für Kamine: 
    Ja, bei wasserführenden Pelletöfen
  • Fördergegenstand:
    Wasserführende Kamin- und Pelletöfen mit Pufferspeicher.
  • Hinweis:
    Wasserführende Kamin- und Pelletöfen mit Pufferspeicher. Zuschuss bis zu 35 % möglich

Kaminarten

Holzkamin

Holz-Kaminöfen verbrennen nachwachsende Scheithölzer und gelten ökologisch gesehen als CO₂-neutral. Das GEG definiert Holz ausdrücklich als erneuerbaren Brennstoff. Moderne Holzöfen erreichen hohe Wirkungsgrade und müssen strenge Abgasnormen (BImSchV Stufe II und Ecodesign) erfüllen. Aus Klimasicht ist Holzverbrennung unbedenklich. Der Experte Roland Irslinger (von 1982 bis 2014 Professor für Waldökologie an der Hochschule Waldökologie für Forstwirtschaft in Rottenburg am Neckar und Mitglied im Kuratorium Nachhaltiges Wirtschaften) betont, dass durch das Heizen mit Holz nicht mehr CO₂ freigesetzt wird als durch die natürliche Verrottung des Holzes im Wald.

Holzkamine unterliegen zwar besonderen Vorschriften (nur geprüfte Modelle ab 2015), sind aber gerade im Neubau nachrüstbar und sinnvoll, um die Heizkosten zu senken.

Wasserführender Kamin

Wasserführende Kamine oder Öfen sind mit einer integrierten Wärmetauscher-Wassertasche ausgestattet. Ein Teil der im Feuer erzeugten Wärme wird so ins zentrale Heizsystem und zur Warmwasserbereitung eingespeist. Dadurch trägt ein solcher Kamin effizient zum gesamten Heizkonzept bei.

Gaskamin

Gas-Kamine (mit Erdgas oder Flüssiggas) liefern schnell Wärme und erlauben oft eine realistische Flammenprojektion. Allerdings gelten Gasbrennstoffe als fossile Energie. Bei Förderprogrammen für Neubau gilt daher: Heizsysteme mit Gas sind ausgeschlossen. 

Eine moderne Gasheizung muss erst nach 2024 einen Mindestanteil erneuerbaren Gases (z.B. Biomethan, Grünwasserstoff) nachweisen. In der Praxis sind Gas-Kamine im Effizienzhaus-Neubau kaum förderfähig und daher aus heutiger Sicht weniger zukunftssicher. Private Bauherren setzen lieber auf rein erneuerbare Heizungen (Wärmepumpen, Pelletzentralheizung) und nutzen Holzkamine eher als stimmungsvolle Ergänzung.

Wichtige Vorraussetzungen

Vorschriften und Normen

Beim Einbauen muss die Bundes-Immissionschutzverordnung (BImSchV) und Ecodesign Richtlinie eingehalten werden. Diese legten Grenzwerte für Feinstaub, CO, OGC und NOx fest. Zudem gelten bauliche Vorgaben wie die korrekte Dimensionierung des Schornsteins nach DIN-Normen.

Bauliche Voraussetzungen

Planen Sie ausreichend Platz und eine geeignete Tragfähigkeit für Kamin und Schornstein ein. Halten Sie Brandschutz-Abstände ein und sorgen Sie für eine sichere Frischluftzufuhr (z.B. Zuluft Rohre in luftdichten Neubauten).

Effizienter Ofenbetrieb

Moderne Einzelraumfeuerstätten sollten raumluftunabhängig betrieben werden (separate Luftzufuhr von außen). Der fachgerechte Einbau ist meldepflichtig und wird vom Schornsteinfeger geprüft. Achten Sie darauf, dass die Einzelraumfeuerstätte den energetischen Standards entspricht (z.B. Effizienzhaus-Anforderungen).

Frühzeitige Planung

Ziehen Sie Heizungs- und Ofenbauer sowie Schornsteinfeger bereits in der Bauplanung hinzu. Ein Kamin im Neubau ist deutlich günstiger und unkomplizierter umzusetzen als eine spätere Nachrüstung.

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