Hausbau mit Kamin

Planung, Vorgaben & Technik

Was Sie beim Neubau beachten sollten

Regelungen

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Stand: September 2026

Moderne Kamin- und Kachelöfen dürfen auch in Neubauten grundsätzlich eingebaut und betrieben werden. Ein generelles Verbot von Einzelraumfeuerstätten besteht nicht. Handbeschickte Einzelraumfeuerungsanlagen gelten nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) nicht als Heizungsanlagen. Die energetischen Anforderungen an das Gebäude und das eigentliche Heizsystem müssen unabhängig davon erfüllt werden.

Neu eingebaute Feuerstätten für feste Brennstoffe müssen die geltenden Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) erfüllen. Zusätzlich gelten für die betroffenen Geräte die Anforderungen der Ökodesign-Verordnung (EU) 2015/1185. Vor dem Einbau sollten die Planung und die örtlichen Anforderungen mit dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abgestimmt werden.

Finanzierungen

Für private Bauherren gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten

Klimafreundlicher Neubau

KfW-Programme 297/298

Für den Bau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes bietet die KfW zinsgünstige Kredite. In der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ mit Effizienzhaus-Stufe 40 sind bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit möglich. Mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhöht sich der mögliche Kreditbetrag auf bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.

Das Gebäude darf in diesen Förderstufen nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Eine mit Holz betriebene Einzelraumfeuerstätte ist dennoch zulässig, wenn sie nicht zur Deckung der Heizlast erforderlich ist und nicht in der energetischen Bilanzierung des Gebäudes berücksichtigt wird. Die Voraussetzungen sind vorab mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten abzustimmen.

Wohneigentum für Familien

KfW-Programm 300

Das Programm richtet sich an Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die eine klimafreundliche Wohnimmobilie bauen oder erstmals erwerben und selbst nutzen möchten. Abhängig von der Anzahl der Kinder und der erreichten Förderstufe sind Kredite zwischen 170.000 und 270.000 Euro möglich. Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen und weitere persönliche Voraussetzungen.

Gefördert werden klimafreundliche Wohngebäude der Effizienzhaus-Stufe 40 – wahlweise mit oder ohne Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Eine mit Holz betriebene Einzelraumfeuerstätte ist zulässig, wenn sie nicht zur Deckung der Heizlast erforderlich ist und nicht in der energetischen Bilanzierung des Gebäudes berücksichtigt wird.

Förderprogramme

Überblick (Stand: September 2026)

Klimafreundlicher Neubau

  • Kamin- und Kachelöfen:
    Als zusätzliche Einzelraumfeuerstätte zulässig, wenn sie nicht zur Deckung der Heizlast erforderlich ist und nicht in der energetischen Bilanzierung des Gebäudes berücksichtigt wird.
  • Fördergegenstand:
    Klimafreundliche Wohngebäude der Effizienzhaus-Stufe 40 – wahlweise mit oder ohne Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
  • Hinweis:
    Bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohneinheit beziehungsweise bis zu 150.000 Euro mit QNG. Die Feuerstätte darf nicht als Bestandteil des zentralen Heizsystems eingeplant werden.

Wohneigentum für Familien – Neubau

  • Kamin- und Kachelöfen:
    Als zusätzliche Einzelraumfeuerstätte zulässig, wenn sie nicht zur Deckung der Heizlast erforderlich ist und nicht in der energetischen Bilanzierung des Gebäudes berücksichtigt wird.
  • Fördergegenstand:
    Bau oder Erstkauf eines selbst genutzten, klimafreundlichen Wohngebäudes der Effizienzhaus-Stufe 40 – mit oder ohne QNG.
  • Hinweis:
    Je nach Anzahl der Kinder und Förderstufe sind Kredite zwischen 170.000 und 270.000 Euro möglich. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere persönliche Voraussetzungen.

KfW-Wohneigentumsprogramm

  • Kamin- und Kachelöfen:
    Der Einbau ist im Rahmen eines Neubaus grundsätzlich möglich. Das Programm enthält keine besonderen energetischen Einschränkungen für Einzelraumfeuerstätten.
  • Fördergegenstand:
    Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie einschließlich Bau- und Baunebenkosten.
  • Hinweis:
    Möglich ist ein Kredit von bis zu 100.000 Euro. Das Programm kann unter bestimmten Voraussetzungen mit weiteren KfW-Förderprogrammen kombiniert werden.

Kaminarten

Holzkamin

Holzkamine werden mit Scheitholz aus naturbelassenem Holz betrieben und können im Neubau als zusätzliche Wärmequelle eingesetzt werden. Bei der Verbrennung entstehen Kohlendioxid, Feinstaub und weitere Emissionen. Auch die Bereitstellung und der Transport des Brennstoffs verursachen Emissionen.

Wie effizient und emissionsarm eine Feuerstätte arbeitet, hängt unter anderem von der Gerätetechnik, der Qualität und Restfeuchte des Brennholzes, der passenden Dimensionierung sowie der richtigen Bedienung ab. Neue Feuerstätten müssen die geltenden Anforderungen der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung und der europäischen Ökodesign-Verordnung erfüllen.

Gerade in gut gedämmten Neubauten sollte die Leistung des Kamins auf den geringen Wärmebedarf und das Lüftungskonzept des Gebäudes abgestimmt werden.

Wasserführender Kamin

Wasserführende Kamine und Kachelöfen sind mit einem integrierten Wärmeübertrager ausgestattet. Ein Teil der beim Abbrand entstehenden Wärme wird an den Wasserkreislauf übertragen und in der Regel einem Pufferspeicher zugeführt. Von dort kann sie zur Unterstützung der Raumheizung und – abhängig vom Heizsystem – der Warmwasserbereitung genutzt werden. Der verbleibende Wärmeanteil wird direkt an den Aufstellraum abgegeben.

Eine fachgerechte Planung und Dimensionierung ist besonders in gut gedämmten Neubauten wichtig. Bei den Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau“ und „Wohneigentum für Familien“ sind Wärmeerzeuger auf Basis von Biomasse ausgeschlossen. Ein wasserführender Kamin, der in das zentrale Heizsystem eingebunden wird, fällt daher grundsätzlich nicht unter die Ausnahme für zusätzliche Einzelraumfeuerstätten. Die Auswirkungen auf eine geplante Förderung sollten vorab mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten abgestimmt werden.

Gaskamin

Gaskamine werden mit Erdgas oder Flüssiggas betrieben und bieten ein regulierbares Flammenbild sowie eine komfortable Bedienung. Bei der Verbrennung fossiler Gase wird Kohlendioxid freigesetzt.

In den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau“ und „Wohneigentum für Familien“ sind Wärmeerzeuger auf Basis von Gas ausgeschlossen. Ein Gaskamin kann daher den Anspruch auf diese Förderprogramme beeinflussen. Außerhalb dieser Programme hängt die Zulässigkeit vom geplanten Gebäude- und Heizkonzept sowie von den geltenden bau-, feuerungs- und energierechtlichen Anforderungen ab.

Die Planung sollte deshalb frühzeitig mit der Energieberatung, dem Fachbetrieb und dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abgestimmt werden.

Wichtige Vorraussetzungen

Vorschriften und Normen

Beim Einbau einer Feuerstätte müssen unter anderem die Anforderungen der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) und der europäischen Ökodesign-Verordnung (EU) 2015/1185 eingehalten werden. Die Vorschriften enthalten Anforderungen an den Wirkungsgrad und die Emissionen, unter anderem von Staub, Kohlenmonoxid, organischen gasförmigen Verbindungen und Stickoxiden.

Zusätzlich gelten die jeweiligen bau- und feuerungsrechtlichen Vorgaben. Die ausreichende Dimensionierung und Funktionsfähigkeit des Schornsteins wird rechnerisch nach den geltenden technischen Regeln, in der Regel nach DIN EN 13384, nachgewiesen. Planung und Ausführung sollten frühzeitig mit dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abgestimmt werden.

Bauliche Voraussetzungen

Für Kaminanlage und Schornstein müssen ausreichend Platz sowie eine geeignete Tragfähigkeit vorhanden sein. Die vorgeschriebenen Abstände zu brennbaren Bauteilen und Einrichtungsgegenständen richten sich unter anderem nach den Herstellerangaben, den Produktunterlagen und den geltenden baurechtlichen Vorgaben.

Ebenso wichtig ist eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung. Bei luftdichten Neubauten oder dem gleichzeitigen Betrieb einer Lüftungsanlage kann eine raumluftunabhängige Feuerstätte oder eine zusätzliche Sicherheitseinrichtung erforderlich sein. Das Zusammenspiel von Feuerstätte, Schornstein, Lüftung und Gebäudehülle muss deshalb bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden.

Luftversorgung und Abnahme

Bei luftdichten Neubauten und Gebäuden mit Lüftungsanlage muss die Verbrennungsluftversorgung besonders berücksichtigt werden. Abhängig vom Gebäude- und Lüftungskonzept kann eine raumluftunabhängige Feuerstätte mit separater Verbrennungsluftzufuhr oder eine zusätzliche Sicherheitseinrichtung erforderlich sein.

Die Feuerstätte muss fachgerecht eingebaut und vor der Inbetriebnahme durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden. Neu eingebaute Geräte müssen die geltenden Produkt-, Emissions- und Sicherheitsanforderungen erfüllen. Zusätzliche Vorgaben eines gewählten Förderprogramms sind bei der Planung gesondert zu berücksichtigen.

Frühzeitig planen

Beziehen Sie Ofenbauer, Heizungsplanung und den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger möglichst früh in die Bauplanung ein. So können Aufstellort, Tragfähigkeit, Brandschutzabstände, Schornstein, Verbrennungsluftversorgung und das Zusammenspiel mit einer Lüftungsanlage von Beginn an aufeinander abgestimmt werden. Eine frühzeitige Planung erleichtert die Umsetzung und hilft, spätere bauliche Anpassungen zu vermeiden.

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